Informationen zum Coronarvirus

Wir haben für weitere Einholung von Informationen im folgenden Quellen aufgelistet, die wir für geeignet und seriös halten. Für den Inhalt, der auf diesen Seiten veröffentlicht wird, sind die Urheber verantwortlich. Bei Unklarheiten oder Verständnisfragen bitten wir um Rücksprache. Eine weitere wichtige Information:
  • Arbeitsunfähigkeit von asymptomatischen Verdachtsfällen
    Gemäß Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses liegt keine Arbeitsunfähigkeit vor, wenn Beschäftigungsverbote nach dem Infektionsschutzgesetz ausgesprochen werden (§ 3 AU-RL). Meldet sich ein Patient zwar ohne Symptome, aber als Reiserückkehrer und/oder mit gesichertem Kontakt zu einem bestätigten Erkrankungsfall in der Praxis, um eine vierzehntägige Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu erhalten, muss er sich an das zuständige Gesundheitsamt wenden (s. auch Ablaufschema für Arztpraxen). Dort wird dann nach Prüfung der individuellen Voraussetzungen gemäß § 31 Infektionsschutzgesetz verfahren und ggf. ein berufliches Tätigkeitsverbot ausgesprochen.

Neue G2-Gesundheitskarten

Sehr geehrte Patienten,

G2 Gesundheitskarte

G2 Gesundheitskarte

mit Ablauf des Jahres 2018 verlieren alle Gesundheitskarten
der 1. Generation (G1) ihre Gültigkeit – vollkommen
unabhängig von aufgedruckten Gültigkeiten.
Damit können ab dem 01.01.2019 lt. gesetzlicher Vorgabe nur
noch eGK vom Typ G2 eingelesen werden.

Unsere Empfehlung daher:
Schauen Sie sich schon jetzt die Ihnen übergebenen
Gesundheitskarten an und kontrollieren Sie, ob der Aufdruck
„G2“ zu finden ist. Falls nicht aufgedruckt:
Bitte fordern Sie bei der Krankenkasse möglichst bald eine
neue G2-Gesundheitskarte an.

Ab dem 01.01.2019 kann unsere Praxis nur noch
Gesundheitskarten mit den Typ-Aufdruck „G2“
akzeptieren.
Mit freundlichem Gruß

Ihr Team von der Hausarztpraxis am Humboldtplatz