Blick zurück 29. Februar 2020

Hinweise zum Coronarvirus

Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient,
da wir mitten in der Grippesaison sind, wären wir Ihnen beim Besuch unserer Praxis zum Schutz unserer Medizinischen Fachangestellten und Ärzte dankbar, wenn Sie zwei Meter Abstand vom Tresen halten. Zusätzlich verkomplizierte wird die aktuelle Situation durch die Bedrohung durch das neuartige Coronarvirus. Täglich neue Informationen über das Ausmaß und die Schwere der Infektionen führen auf allen Seiten zu großer Verunsicherung. Auch wir müssen lernen mit den tagesaktuellen Gegebenheiten umzugehen: bei unserem Vorgehen bemühen wir uns die medizinische Versorgung unserer Patienten zu gewährleisten und den Auflagen von offizieller Seite zu folgen. Sie können uns bei unseren Bemühungen als Besucher der Praxis sehr helfen:

  • Vor einem Besuch in der Praxis bitten wir zu prüfen, ob Ihr Anliegen zunächst durch einen Anruf in der Praxis geklärt oder Ihr Besuch vorbereitet werden kann. Im Zweifelsfall bitten wir zunächst in der Praxis anzurufen.
  • bitte achten Sie besonders auf die Einhaltung der üblichen Hygieneregeln:
    • Bitte husten und/oder niesen Sie nicht in die Hand, sondern in ein Taschentuch (oder in den Ärmel von Mantel/Jacke).
    • Bitte nutzen Sie beim Betreten und Verlassen der Praxis auch den Desinfektionsspender: 3ml Lösung auf die Handfläche mind. 30 Sekunden einreiben.

Auf Grund der Sorge um eine weitere Verbreitung des neuartigen Coronavirus ist folgendes Vorgehen erforderlich:

  • Wir bitten um telefonische Anmeldung, wenn Sie den Verdacht oder die Sorge haben, an einer Infektion mit dem Coronarvirus zu leiden. Ob und wann Sie die Praxis besuchen müssen, wird in dem Telefonat besprochen.
  • Sollte sich nach dem Erstkontakt mit der Medizinischen Fachangestellten an unserer Anmeldung der Verdacht auf eine möglicherweise schwerwiegende, durch Tröpfeninfektion übertragbare Erkrankung ergeben, werden Sie zum Schutz der Mitpatienten und des Personals in einen separaten Untersuchungsraum gebeten. Das weitere Vorgehen wird dann im Gespräch mit dem Arzt festgelegt.

Wegen des zu erwartenden erhöhten Patientenaufkommens und der erforderlichen Einzelfallüberprüfungen ist mit einem verzögerten Ablauf in der Praxis zu rechnen. Geplante Untersuchungen (z.B. Gesundheitsvorsorgeuntersuchungen oder DMP-Untersuchungen) werden wir in Absprache mit Ihnen eventuell auf einen späteren Zeitpunkt verschieben. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Weitere Informationen über das Coronarvirus finden Sie hier*.

Ihr Team aus der Hausarztpraxis am Humboldtplatz

Informationen zum Coronarvirus

Wir haben für weitere Einholung von Informationen im folgenden Quellen aufgelistet, die wir für geeignet und seriös halten. Für den Inhalt, der auf diesen Seiten veröffentlicht wird, sind die Urheber verantwortlich. Bei Unklarheiten oder Verständnisfragen bitten wir um Rücksprache. Eine weitere wichtige Information:
  • Arbeitsunfähigkeit von asymptomatischen Verdachtsfällen
    Gemäß Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses liegt keine Arbeitsunfähigkeit vor, wenn Beschäftigungsverbote nach dem Infektionsschutzgesetz ausgesprochen werden (§ 3 AU-RL). Meldet sich ein Patient zwar ohne Symptome, aber als Reiserückkehrer und/oder mit gesichertem Kontakt zu einem bestätigten Erkrankungsfall in der Praxis, um eine vierzehntägige Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu erhalten, muss er sich an das zuständige Gesundheitsamt wenden (s. auch Ablaufschema für Arztpraxen). Dort wird dann nach Prüfung der individuellen Voraussetzungen gemäß § 31 Infektionsschutzgesetz verfahren und ggf. ein berufliches Tätigkeitsverbot ausgesprochen.